Der Kirchenvorstand (KV) vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist für die Verwaltung und sinnvolle Verwendung des Vermögens sowie seiner Erträge und der ergänzenden Kirchensteuermittel verantwortlich.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Verwaltung des Vermögens
- Personalverwaltung
- Verwaltung der Grundstücke und Gebäude
- Instandhaltung von Gebäuden
- Friedhofsverwaltung
- KiTa-Angelegenheiten und Trägervertretung

